Lückenlose Berichterstattung

Das Berichtsheft ist die durchgehende Dokumentation über die Lerninhalte in der praktischen Tischlerausbildung und des Berufsschulunterrichts.

Dieses muss bei der Zwischenprüfung und bei der Gesellenprüfung als Nachweis der vorgeschriebenen Lerninhalte vorgelegt werden.

Die Auszubildenden sind verpflichtet für jedes Ausbildungsjahr ein separates Berichtsheft zu führen. Dieses wird monatlich vom betrieblichen Ausbilder kontrolliert und unterschrieben.
Ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft zeigt auch, wie diszipliniert und gewissenhaft sich die angehenden Tischler/innen auf den Beruf nach der Ausbildungszeit vorbereiten.

Unsere Auszubildende, Karolin Eickhoff, war so freundlich uns Auszüge ihres Berichtsheftes für diesen Beitrag zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank dafür.

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